Zeitarbeit als optimale Chance

Die Zeitarbeit, beispielsweise bei hsi personaldienste, bietet eine Chance für Berufseinsteiger und Arbeitslose. Bewerber, die sich neu orientieren wollen, sind hier an der richtigen Adresse. Die Anwärter bewerben sich initiativ oder auf eine Anzeige. Das passende Angebot findet der Interessent in der Zeitung oder auf einem der Jobportale im Internet.  Die gesetzliche Grundlage der Zeitarbeit beruht auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. In seinem Rahmen verhandeln die Vertragspartner. Die meisten Verleiher sind in Dachverbänden organisiert und treffen sich für arbeitspolitische Besprechungen mit den Gewerkschaften und Interessensverbänden der Arbeitgeber.  Das Unternehmen, das den neuen Mitarbeiter sucht, kontaktiert die Zeitarbeitsfirma. Nach den Vorstellungen des Kunden sucht die beauftragte Firma in ihrem Pool oder per Inserat den passenden Kandidaten. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder ist der Mitarbeiter schon unter Vertrag oder muss noch angeworben werden.  Die Leiharbeitnehmerin oder der Leiharbeitnehmer des Personaldienstleisters kann für einen kurzen oder langen Einsatz gebucht werden. Bei einer qualifizierten Position möchte der Auftraggeber seinen neuen Mitarbeiter kennenlernen, ohne sich sofort an ihn vertraglich zu binden. Gefällt dem Auftraggeber die Arbeit des Leiharbeitnehmers, dann stellt er ihn umgehend ein.  Im kaufmännischen und gewerblichen Bereich werden hingegen auch ungelernte und bedingt qualifizierte Mitarbeiter gesucht. Die Dauer ihrer Einsätze hängt vom Umfang der Aufgaben ab, die das entleihende Unternehmen ihnen überträgt. Da der Leihvertrag jederzeit ohne Nennung von Gründen gekündigt werden kann, sind die Einsätze nur durch das AÜG begrenzt. Sie können jedoch auf einen Tag oder mehrere Monate befristet werden.  Der Leiharbeitnehmer hat die Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Betriebsinterne Vorschriften hängen beim Entleiher aus. Am Ende der Woche oder des Monats unterzeichnet der vom Kunden beauftragte Mitarbeiter den vorgelegten Stundenzettel. Diesen reicht der Leiharbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber ein. Er ist die Grundlage für die monatliche Lohnabrechnung.  Neben dem Stundenlohn vereinbart die Zeitarbeitsfirma die Zuschläge mit ihrem neuen Mitarbeiter. Diese können sich auf bestimmte Aufgabenstellungen und arbeitsbedingte Schichten beziehen. Beispielsweise gewährt die Leiharbeitsfirma eine vergünstigte Monatsfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel.  Über die Zeitarbeit erwirbt der Leiharbeitnehmer die zusätzliche Berufserfahrung in dem ihm zugewiesenen Aufgabenfeld. Alternativ lernt er auch ein anderes Tätigkeitsgebiet kennen. Wichtig sind die Kontakte zu den Vorgesetzten und Mitarbeitern des Auftraggebers. Über diese Gruppen gelingt ihm der Start in ein festes Beschäftigungsverhältnis. Besetzt beispielsweise das entleihende Unternehmen einen geeigneten Arbeitsplatz, so kann der Verantwortliche auf den bekannten Leiharbeitnehmer zurückgreifen. Der Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ist an die vertraglichen Bedingungen zwischen der Zeitarbeitsfirma, dem Leiharbeitnehmer und dem Auftraggeber gebunden. Dafür werden unabhängig voneinander zwei Verträge geschlossen. Der Arbeitsvertrag läuft zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Leiharbeitnehmer. Den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt das Zeitarbeitsunternehmen mit dem Auftraggeber aus.


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