Personalvermittlung - Service für Arbeitgeber

Die Personalvermittlung ist in der heutigen Zeit ein unerlässlicher Service für Arbeitgeber in fast allen beruflichen Bereichen. Personalvermittler werden auch Headhunter genannt. Eine Personalvermittlung schaltet Stellenanzeigen meist in regionalen Tageszeitungen bzw. Wochenendzeitungen und auch im Internet, um für ihre Kunden, Arbeitskräfte zu finden. Die Stellenangebote werden mit den Bewerberprofilen abgeglichen, wer für welche Stelle infrage kommen könnte. Dies ist ein sogenanntes Profiling. Damit wird versucht, die Bewerber und Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zu bringen und einen Abschluß des Arbeitsvertrages zu erreichen. Die Unternehmen erwarten auf ihren Bedarf zugeschnittene und preisgünstige Arbeitskräfte.

Für Bewerber entstehen auch Vorteile, wenn sie sich direkt bei der Personalvermittlung bewerben, bzw. vorstellen. So kann hier schnell ein passendes Jobangebot nach ihren Wünschen und fachlichen Qualifikationen ausgewählt werden

Seit 1994 ist in Deutschland die Vermittlung von Personal für alle Berufszweige möglich. Davor gab es Ausnahmeregelungen in den Bereichen der Führungspositionen und auch in künstlerischen Bereichen.

Eine Personalvermittlungsagentur versucht die Nachfrage der Arbeitgeber nach Arbeitskräften, die mit bestimmten Anforderungen und Qualifikationen nicht so einfach zu finden sind, zu erfüllen. Die Vermittlung wird vom Arbeitgeber bezahlt. Bewährter Dienstleister in diesem Bereich ist RASANT Personal-Leasing GmbH.

Die Personalvermittlung sollte nicht mit der Arbeitsvermittlung verwechselt werden, hier gibt es doch einige Unterschiede.

Die Arbeitsvermittlung unterscheidet sich von der Personalvermittlungsagentur dahingehend, dass Arbeitssuchende dies in Anspruch nehmen, die eigenständig nicht in der Lage sind, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden. Bei der Arbeitsvermittlung gehen die Arbeitssuchenden meist zu öffentlichen Behörden, wie z.B. zur Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc., die bei der Arbeitssuche behilflich sind. Damit wird zur Senkung der Arbeitslosenzahlen und somit zur Einsparung der Sozialausgaben beigetragen.

Die Einsatzbereiche der Personalvermittler sind abwechslungsreich, z.B. finden Personalberatungen und Personalvermittlungen, das sog. Outplacement statt. In Betrieben, die arbeitnehmerintensiv sind, wird eine operative Personalplanung durch die Personalvermittler vorgenommen, d.h., dass Stellen für kurzzeitige Planungszeiten besetzt werden.

Die private Vermittlung von Personal ist rechtlich wie eine Maklertätigkeit dargestellt und die Verträge werden rechtlich als Maklervertrag eingeordnet. Hingegen sind bei der Arbeitsagentur die Bediensteten bzw. Beamten sozialversicherungspflichtig.

Der Personalvermittler erhält bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen eine Provision, wenn er eine Stelle erfolgreich besetzen konnte. Dagegen wird ein Personalberater auf Mandatsbasis beschäftigt und bekommt einen Teil des Verdienstes oder den kompletten Verdienst. Hierbei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Besetzung der Stelle erfolgreich war oder nicht. Der Personalvermittler wird für seinen Erfolg bezahlt, der Personalberater bekommt Lohn von den Firmen für seinen Aufwand.

Seit dem 1.08.2008 gibt es den Ausbildungsberuf zur/zum Personaldienstleistungskauffrau/mann. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre. So soll dem hohen Anspruch in der Personaldienstleistungsbranche Genüge getragen werden. Fortbildungsqualifizierungen für die Personalvermittler werden von verschiedenen Industrie- und Handelskammern angeboten.


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